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Breuer darf sich als unschuldig bezeichen, zahlt aber 350.000 Euro

beck-blog - Der frühere Deutsche-Bank-Chef Rolf-Ernst Breuer zahlt 350.000 €, darf sich als unschuldig bezeichnen, während ihn die Staatsanwaltschaft weiterhin für schuldig hält. So ist es eben, wenn ein Strafverfahren gemäß § 153a Abs. 2 StPO aufgrund der Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten eingestellt wird. Für Strafjuristen ist dies alltägliche Praxis und zum Nachdenken kommt der eine oder … mehr

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