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Der frühere Deutsche-Bank-Chef Rolf-Ernst Breuer zahlt 350.000 €, darf
sich als unschuldig bezeichnen, während ihn die Staatsanwaltschaft weiterhin für schuldig hält. So ist es eben, wenn ein Strafverfahren
gemäß § 153a Abs.
2 StPO aufgrund der
Zustimmung aller Verfahrensbeteiligten eingestellt wird. Für Strafjuristen ist dies alltägliche Praxis und zum Nachdenken kommt der eine
oder … mehr
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