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…so könnte man das umschreiben, was ein 16jähriger Jugendlicher vor Kurzem vor dem Jugendrichter des Amtsgerichts Augsburg erfahren “durfte”:
Weil er zwei Mitspielern deren virtuelle Ausrüstungen im Online-Rollenspiel Metin 2 “gestohlen” hatte, um sie auf eBay anderen
Spielern anzubieten, wurde er zur Wiedergutmachung des angerichteten Schadens (immerhin um die EUR 1.000,00) sowie zur Ablei… mehr
